Zum Hauptinhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der The Flying Coffee Holding GmbH und ihrer selbstständigen Franchisepartner*innen.

I. Geltungsbereich

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren AGB genannt) gelten für die Dienstleistungen der The Flying Coffee Holding GmbH und ihrer selbstständigen Franchisepartner*innen (im weiteren TFC oder Uns genannt), die vom Kunden (im weiteren Veranstalter genannt) beauftragt werden, sowie zur Begleitung von Veranstaltungen wie Geburtstagen, Hochzeiten, Tagungen, Ausstellungen etc. und alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen von TFC.
  2. Mit Auftragserteilung gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich (telefonisch oder schriftlich) widersprochen wird. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der TFC.
  3. Änderungen dieser AGB werden dem Veranstalter spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Veranstalter mit der TFC im Rahmen der Geschäftsbeziehungen einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Weg angeboten werden. Die Zustimmung des Veranstalters gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat.

II Angebot & Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind grundsätzlich sieben Tage gültig und freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Optionen auf bestimmte Veranstaltungsdaten verfallen nach dieser Zeit, sofern keine weitere Gewährung einer Fristverlängerung geleistet wurde. Sofern dies geschehen ist, verfallen die Angebote nach Erreichen der Frist.
  2. Sollten dem Veranstalter freie Termine mitgeteilt werden, so gibt das nur über den zum Zeitpunkt der Auskunft herrschenden Stand der Buchung Auskunft und ist keine Garantie für eine Verfügbarkeit eines Termins. Dies gilt ebenso für gültige Angebote.
  3. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebotes durch den Veranstalter und der Auftragsbestätigung durch uns zustande, diese sind die Vertragsparteien.
  4. Vertragsänderungen und/oder Ergänzungen bedürfen Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
  5. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des Vertrages hinausgehen.
  6. Unsere Angebote dürfen nicht an Dritte weitergereicht werden, ohne ausdrückliche Bestätigung unserseits.

III. Warenangebot & Leistungen

  1. Wir sind dazu verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und von uns zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise von TFC zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen von TFC an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften (z. B. GEMA).
  3. Wir sind dazu berechtigt, uns zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen der Zuhilfenahme von Leistungen Dritter zu bedienen.

IV. Warenangebot: „Pauschalangebot“

  1. Sollte es sich bei unserem Angebot um ein Pauschalangebot (d. h. Festpreis pro Stunde mit Personal inkl. Heißgetränken zzgl. Anfahrtskosten) handeln, so bezieht es sich auf den Verzehr unserer Lebensmittel an Ort und Stelle und innerhalb des gebuchten zeitlichen Cateringrahmen. Sollte dies trotzdem gewünscht werden, so berechnen wir die betreffenden Getränke und ggf. Speisen auf Einzelpreisbasis und Strichliste nach.
  2. Alle Getränke, die es in verschiedenen Größen gibt, werden in der Größe MEDIUM ausgegeben.

V. Preise, Zahlung

  1. Sofern es sich bei den vereinbarten Preisen um Bruttopreise handelt, schließen diese die jeweilige gesetzliche MwSt. ein. Soweit das Angebot auf Nettopreisen beruht, ist die jeweils gültige gesetzliche MwSt. noch hinzuzurechnen.
  2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig. TFC ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug sind wir dazu berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der TFC der eines höheren Schadens vorbehalten.
  3. 20 Prozent des gesamten Rechnungsbetrages werden bei unserer Auftragsbestätigung fällig. Hier erhält der Veranstalter von uns eine gesonderte Abschlagsrechnung. Der Restbetrag wird nach der Veranstaltung und nach Erhalt der Schlussrechnung fällig.
  4. Falls die Rechnungsanschrift, in der vorangegangenen Korrespondenz genannten Anschrift abweichen sollte, ist die Rechnungsanschrift bzw. der korrekte Rechnungsempfänger uns rechtzeitig bekanntzugeben. Die Verzugsfolgen einer nicht rechtzeitig bekanntgegeben geänderten Rechnungsanschrift trägt der Veranstalter.
  5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von TFC allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % erhöht werden.

VI. Teilnehmerzahl, Veranstaltungsablauf

  1. Alle vorhersehbaren Veränderungen der Teilnehmerzahlen sowie des Veranstaltungsortes und der Veranstaltungsdauer sind uns schriftlich mitzuteilen. Dies bedarf der Zustimmung von TFC.
  2. Der Veranstalter verpflichtet sich, uns spätestens drei Tage vor der Veranstaltung den genauen Ablauf der Veranstaltung mitzuteilen, andernfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden.
  3. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten, so können wir zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, uns trifft ein Verschulden.
  4. Für die An- und Abfahrt außerhalb der Stadt werden gesonderte Pauschalen in Rechnung gestellt.
  5. Grundsätzlich erfolgt die Anreise unserer Teams 15 Minuten vor dem vereinbarten Cateringbeginn, sofern nichts anders mitgeteilt bzw. vereinbart wurde. Sollte der Aufbau früher verlangt werden, bedarf es der schriftlichen Anfrage. Wir behalten uns das Recht vor den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
  6. Die Abfahrt/der Abbau erfolgt im Anschluss an das Catering, sofern nichts anders vereinbart wurde. Sollte der Abbau erst am nächsten Tag erwünscht werden, so behalten wir uns das Recht vor, den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
  7. Der Veranstalter hat die Möglichkeit, uns seine Wünsche hinsichtlich seiner priorisierten Catering-Option schriftlich mitzuteilten. Wir versuchen stets, allen Wünschen gleichermaßen gerecht zu werden. Allerdings übernehmen wir keine Haftung und keine Gewährleistung, sollten wir dem Wunsch des Veranstalters nicht nachkommen können. Es besteht kein Anspruch auf Erfüllung mit der gewünschten Option, es sei denn, es besteht eine andere vertragliche Vereinbarung.
  8. Sollten die vorangegangen Voraussetzungen nicht erfüllt sein, kommt dies einem Rücktritt gleich und es gilt die Rücktrittsklausel X 1 d.
  9. Ein Rücktritt i. S. d. Klausel X 1 d liegt ebenfalls vor, sollte der Veranstalter uns eine öffentliche Fläche zum Parken zuweisen (eigene Verantwortung des Veranstalters) und die Speisenausgabe von Dritten gestoppt werden; eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind vom Veranstalter zu beschaffen.

VII. Termine, Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, wir werden an der Erfüllung unserer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Lieferung bzw. Leistung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, werden wir von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit wir die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten haben, besteht kein Schadensersatzanspruch des Veranstalters.
  2. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten von uns. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.

VIII. Veranstaltungsort, Lieferadresse

  1. Persönliche Besichtigungstermine von TFC am Veranstaltungsort sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte dies trotzdem gewünscht sein, erlauben wir uns den Aufwand in Rechnung zu stellen, unabhängig, ob es zu einer finalen Auftragserteilung kommt oder nicht.
  2. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Veranstalter angegeben Lieferadresse. Vom Veranstalter wird ein ausreichend großer und ebenerdiger Standplatz zur Verfügung gestellt. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Veranstalter bei Auftragserteilung mitzuteilen. Fehlen uns solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behalten wir uns die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor. Evtl. Verspätungen, die durch erschwerte Bedingungen am Aufbauort entstehen, gehen nicht zu unseren Lasten.
  3. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, kommt dies einem Rücktritt gleich und es gilt die Rücktrittsklausel nach Klausel X Nr. 1 d.
    Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes durch TFC bedarf der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von TFC gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit TFC diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf der Veranstalter pauschal erfassen und berechnen.

IX. Buffet-Lieferungen, Non-Food- Lieferung

  1. Sofern vom Veranstalter Buffet-Lieferungen beauftragt werden und die Erzeugnisse von uns nicht an mobilen Theken erhitzt, gekühlt und frisch zubereitet werden, gelten die folgenden Regelungen:
    a. Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit eines Buffets auf maximal drei Stunden begrenzt. Danach endet die Gewährleistung von uns.
    b. Wir übernehmen für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Veranstalter keine Haftung.
  2. Mit der Lieferung erhaltenes Equipment ist vom Veranstalter pfleglich zu behandeln und vollständig zurückzugeben. Becher und Gläser sind dabei in vorhandene Kisten einzuordnen, um Transportschäden zu vermeiden. Bis zur Abholung und Übernahme durch uns haftet der Veranstalter im vollen Umfang für Verlust und Beschädigung.
  3. Pro Mehrwegbecher/Glas wird ein Pfand erhoben; dieser wird bei Rückgabe erstattet. Ein Verkauf unserer „refly“-Becher ist untersagt.

X. Rücktritt des Veranstalters

  1. Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück, sind wir dazu berechtigt, Stornogebühren gemäß der folgenden Staffelung zu erheben, es sei denn, der Rücktritt ist von uns zu vertreten.
    a. bis 4 Wochen vor dem Datum des gebuchten Veranstaltungstags kostenfrei,
    b. bis 2 Wochen vor dem Datum des gebuchten Veranstaltungstags kostenlose Stornierung, aber Einbehaltung der Anzahlung,
    c. bis 1 Woche vor dem Datum des gebuchten Veranstaltungstags 50% der Gesamtsumme gemäß Auftrag mit Verrechnung der Anzahlung,
    d. bis 48 Stunden vor dem Datum des gebuchten Veranstaltungstags 100% der Gesamtsumme gemäß Auftrag unter Anrechnung der Anzahlung.
  2. Speziell für die Veranstaltung bereits zugekaufte Speisen, Getränke und Equipment werden dem Veranstalter zu 100 % in Rechnung gestellt.
  3. Auftragsgemäß für die Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge (wie etwa Künstler, Eventlocation, Mietgeschirr und Dekorationsartikel) werden nach deren jeweiligen Rücktrittsbedingungen behandelt. Der Veranstalter übernimmt alle diesbezüglich entstehenden Stornokosten.
  4. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis, dass seitens TFC höhere Aufwendungen erspart wurden, unbenommen. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Veranstalter muss schriftlich erfolgen und wird von uns rückbestätigt.
  6. Sofern zwischen von TFC und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Veranstalter bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von TFC auszulösen. Andernfalls gelten die Stornierungsbestimmungen unter Klausel X. Nr. 1.

XI. Rücktritt der TFC

  1. Wir sind dazu berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn
    a. die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit unserer Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann,
    b. die Veranstaltung für unsere Mitarbeiter aus anderen Gründen unzumutbar ist,
    c. unser Ruf sowie unsere Sicherheit gefährdet wird,
    d. im Falle höherer Gewalt,
    e. vereinbarte Vorauszahlungen nicht termingerecht eingehen.
    Die Rechtsfolgen richten sich nach § 313 BGB.
  2. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Veranstalters innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist TFC in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Dienstleistungen vorliegen und der Veranstalter auf Rückfrage von TFC auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
    3. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Abschnitt V, Nr. 3 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist TFC ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Bei berechtigtem Rücktritt von TFC entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz.

XII. Mängel und Gewährleistung

  1. Beanstandungen wegen öffentlicher Mängel müssen uns unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert gerügt werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Andernfalls gilt unsere Leistung als vom Veranstalter akzeptiert.
  2. Bei berechtigten Mängeln steht uns nach Ihrer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Veranstalter dann, sofern nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, nur eine Preisminderung vornehmen, ein Rücktritt ist insofern ausgeschlossen.
  3. Wir versichern, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren mit größter Sorgfalt und vorschriftsmäßig transportiert und gelagert werden.
  4. Störungen an von TFC zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit TFC diese Störungen nicht zu vertreten hat.

XIII. Haftung der TFC

  1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden von uns infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen vom Veranstalter nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Veranstalters die folgenden Regelungen: Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur
    a. bei Vorsatz,
    b. bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter,
    c. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
    d. bei Mängeln, die wir verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert hat,
    e. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
  2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aller Art, sofern der Veranstalter am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht an uns zurückgibt, sondern diese an Dritte verteilt.
  4. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die wir im Auftrag des Veranstalters eingeschaltet haben, wird keine Haftung übernommen, sofern uns nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Veranstalter kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der TFC gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.
  5. Ebenso wenig haftet die TFC für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Veranstalters selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.
  6. Der Veranstalter ist verpflichtet, die TFC rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
  7. Alle Ansprüche gegen TFC verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TFC beruhen.

XIV. Haftung des Veranstalters

  1. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich, ihn selbst oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet der Veranstalter. Die AGB The Flying Coffee
    Stand 27.04.2023 Seite 11 von 12
    Kosten daraus sind uns voll zu ersetzen. Bei Beschädigung oder Diebstahl des von uns verwendeten Eigentums wird dies dem Veranstalter zur Gänze in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls werden wir den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen. Wir haften keinesfalls für jegliches eingebrachte Eigentum des Veranstalters im Falle von Verlust, Bruch oder Beschädigung.
  2. Die Sorgfaltspflicht etwaiger angemieteter Gegenstände obliegt von der Übernahme bis zur Rückstellung dem Veranstalter. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Veranstalter zu vertreten und werden durch uns gesondert berechnet.
  3. Soweit TFC für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt TFC im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Veranstalters. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt TFC von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

XV. Datenschutz

  1. Die gespeicherten Daten des Veranstalters werden nur für interne Zwecke von TFC verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

XVI. Sonstiges

  1. Grundsätzlich obliegt die Müllentsorgung dem Veranstalter.
  2. Der Veranstalter stimmt mit seiner Auftragserteilung zu, dass er in unserer Referenzliste (auch online) genannt werden darf. Sollte die Nennung des Veranstalters nicht gewünscht sein, kann er dies durch eine Mail mitteilen. Die Referenznennung wird dann gelöscht.

XVII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
  2. Soweit der Veranstalter Kaufmann ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort unser Firmensitz.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Schecks und Wechselstreitigkeiten – ist Kassel, soweit der Veranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist der Gerichtsstand ebenfalls Kassel.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollen einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand 27.04.2023

Menu schliessen

THE FLYING COFFEE Holding GmbH

Königsplatz 57
34117 Kassel

T: +49 (0)800 900 7 500
E: hot@theflyingcoffee.de